LINGUA IT unterstützt und berät ausländische Studenten, die ein Visum beantragen möchten, um in Italien zu studieren oder eine Verlängerung ihrer Aufenthaltserlaubnis (PERMESSO DI SOGGIORNO) zu Studienzwecken zu bekommen.
Studenten aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union benötigen kein Visum. Ab einem Aufenthalt von mehr als 90 Tagen muss jedoch ein Aufenthaltstitel (CARTA DI SOGGIORNO) beantragt werden, der von der örtlichen Polizeidienstelle (Questura) oder autorisierten Postämtern erteilt wird.
Studierende aus Nicht-EU-Staaten benötigen zur Einreise nach Italien zwingend ein Visum, das in der zuständigen ITALIENISCHEN BOTSCHAFT ihres jeweiligen Heimatlandes beantragt werden muss. Auf der nachfolgend genannten Internetseite können Sie überprüfen, ob Sie aus einem Land stammen, deren Bürger unter die Visumpflicht fallen: www.esteri.it/visti/index.asp
VISA-BEDINGUNGEN
Zunächst müssen Sie Kontakt zur nächst gelegenen ITALIENISCHEN BOTSCHAFT oder zu einem ITALIENISCHEN KONSULAT in Ihrem Heimatland aufnehmen und dort Ihre Einreise als Student beantragen. Dazu müssen Sie die Anmeldebestätigung (CERTIFICATO D'ISCRIZIONE) vorlegen, die den geplanten Kursbesuch bei LINGUA IT bescheinigt.
Die Schule übersendet die Anmeldebestätigung erst nach vorherigem Eingang des korrekt und vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars (DOMANDA D'ISCRIZIONE) sowie der Anzahlung (DEPOSITO) in Höhe von 100 % des Kurspreises. Sofern kein Visum erteilt wird, ist dies LINGUA IT mindestens 20 Tage vor dem geplanten Kursbeginn mitzuteilen. Erfolgt die Information nicht rechtzeitig, storniert die Schule Ihre Kursteilnahme. In dem Fall besteht keine Möglichkeit auf Erstattung des Kurspreises.
POSTE ITALIANE: AUFENTHALTSGENEHMIGUNG